Rösslirytti

 ANNAHME  FRÜHLING-SOMMER

 ANNAHME  HERBST-WINTER

KLEIDERANNAHME-REGELUNG

GÜLTIG AB SOFORT

BEDINGUNGEN

Wir nehmen moderne, saubere, guterhaltene, zeit- und saisongemässe Kleidungsstücke (Gr. 50 bis 176) und Spielsachen in Kommission und verkaufen diese in unserem Laden.

60% zu Gunsten des Kunden. Den Restbetrag (nach Abzug der administrativen Kosten) verwenden wir für Hilfswerke oder gemeinnützige Organisationen.

NEUKUNDEN WERDEN

Formular herunterladen und ausfüllen.  Bringen Sie dieses mit und Sie erhalten von uns eine Kundennummer, die Ihnen als Identifikation dient.

VERKAUF
Wir teilen das Jahr in zwei Saisons:
 
  • Frühling / Sommer: April bis September
  • Herbst / Winter: Oktober bis März

ANNAHMEZEITEN

Montag und Donnerstag            14.00 – 16.00h

Samstag                                         09.30 – 11.30h

ANNAHME

Wir nehmen maximal 26 Artikel pro Saison und Kunde entgegen.

Wir nehmen maximal: 5 DVD / 5 Bücher / 5 Spiele. 

Annahme Schuhe: nur Finken, Hallenschuhe, Winterschuhe Goretex, Badeschlappen, Wanderschuhe, Fussballschuhe.

  • Frühling / Sommersaison: ab März an und behalten diese bis zu den Herbstferien.
  • Herbst / Wintersaison: ab September an und behalten diese bis zu den Frühlingsferien.

KEINE ANNAHME

Plüschtiere, Hygieneartikel, Strassenschuhe, grosse und sperrige Gegenstände werden nicht angenommen. Fleckige, defekte, unvollständige Artikel werden zurückgegeben.

ANNAHME STOP

Wir behalten uns vor, die Annahme jederzeit zu stoppen.

PREISGESTALTUNG UND VERKAUF

Sie bestimmen den Verkaufspreis Ihrer Waren und erhalten 60% aus dem Verkaufserlös. Minimumbetrag: CHF 2.- pro Artikel (nur ganze CHF).

ETIKETTEN UND KARTEIKARTE

Etiketten, Klebeetiketten und Karteikarten sind bei uns erhältlich gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 1.00.  

Wir akzeptieren nur die weissen Herma Hängeetiketten 32x50mm und die weissen ablösbaren Herma Etiketten 40x19mm.

BESCHRIFTEN

Sie schreiben zu Hause die Etiketten alphabetisch A-Z an, und übertragen alles auf die Karteikarte, wir akzeptieren nur ganze Frankenbeträge.

Sie können die Bespiele für Etiketten und Karteikarten auf unsere Website entnehmen.

RÜCKGABE DER WARE

Nichtverkaufte Artikel müssen nach dem Saisonende abgeholt werden.

  • Frühling / Sommersaison: Oktober bis 15. November.
  • Herbst / Wintersaison: April bis 15. Mai.
SPENDE

Auf Wunsch können die nicht verkauften Artikel durch uns an Hilfswerke gespendet werden. Siehe Neukunde Antrag.

UNABGEHOLTES

Nicht rechtzeitig abgeholte Waren gehen in dem Eigentum der Börse. Die Artikel werden entweder mit einer Spendenummer angeschrieben und deren Erlös an gemeinnützige Institutionen gespendet oder die Artikel werden direkt an karitative Einrichtungen gespendet. Für Artikel, welche durch uns entsorgt werden müssen, wird der entsprechende Betrag vom Verkaufserlös des jeweiligen Kunden abgezogen.

AUSZAHLUNG

Guthaben aus dem Verkauf Ihrer Artikel können jederzeit zu Öffnungszeiten ausbezahlt werden, jedoch erst ab einem Betrag von CHF 10.00.

KUNDENGUTHABEN
Der Anspruch auf nicht abgeholtes Guthaben verfällt nach fünf Jahren.
HAFTUNG

Ihre Artikel nehmen wir unter der üblichen Sorgfaltspflicht in unsere Obhut. Für gestohlene und/oder verlorene Artikel können wir leider keine Haftung übernehmen.

MITTEILUNGEN
Unsere Mitteilungen stehen jeweils im Birsigtal-Bote, auf Facebook unter Kinder- und Jugendkleiderbörse Rösslirytti und neu auf unserer Homepage www.roesslirytti.ch